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Das Verkehrsgutachten, um das es hier geht, wurde veröffentlicht unter den Bezeichnungen : 

und

..... hier die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

zum Verkehrsgutachten

(PDF-Datei, vorgelegt von der Gemeinde)

In der Zeit vom 30.11.2015 bis einschließlich 29.02.2016 erfolgte das Beteiligungsverfahren zur Verkehrsuntersuchung Innerhalb dieses Zeitraums gingen insgesamt 353 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung ein. Stellungnahmen liegen mit Ausnahme von Karweiler aus allen Ortsbezirken vor. Nach der ersten Auswertung hat der Bau-,Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 07. April 2016 über erste statistische Ergebnisse informiert. 

Im weiteren Verfahren werden die Ortsbeiräte einbezogen. Den Ortsbeiräten werden die statistischen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Ortsbeiräte sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Bürger und die weitere Bewertung durch den Gutachter werden dann im Bau-, Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss sowie dem Gemeinderat beraten. Das Ergebnis aus dem Gemeinderat wird dann allen Petenten schriftlich mitgeteilt.

In dem Verkehrsgutachten, welches von der Gemeinde Grafschaft in Auftrag gegeben wurde, werden verschiedene Ausbauvarianten dargestellt, mit denen das steigende Verkehrsaufkommen bis 2030 bewältigt werden soll. Die in dem Gutachten favorisierte Variante (PF3) sieht eine Anbindung des Innovationsparks Rheinland in Höhe Eckendorf an die K34 vor. In der Verlängerung über einen Kreisel ist ein Autohof vorgesehen. Weiter ist hier ein Vollanschluß an die A61 geplant und in Höhe des IPR eine `Südspange´ in Richtung Bölingen.

 

Unstrittig ist, dass analog zum Ausbau der Industrie- und Gewerbe-

gebiete die Belastung unserer Dörfer durch den Straßenverkehr

grundsätzlich stark ansteigen wird. Unstrittig müsste weiterhin sein,

dass insbesondere der Schwerlastverkehr nicht durch unsere Dörfer,

sondern möglichst schnell auf die A 61 geführt wird. Das aktuell vorliegende Verkehrsgutachten zur Erweiterung des Innovationsparks Rheinland (IPR) rechnet mit unbekannten Größen in der Annahme, dass das stark umstrittene FOC wirklich kommt, dass Haribo alle 4 möglichen Ausbaustufen realisiert (aktuell sind nur zwei Ausbaustufen geplant) und dass ein vom Innenministerium geplanter neuer Autobahnanschluss in unmittelbarer Haribo-Nähe nicht bzw. zu spät umgesetzt werden würde.

Obwohl hinreichend belegt und von Haribo beim Kaufvertrag auch akzeptiert, dass die jetzt vorhandene Verkehrssituation für seinen Betrieb ausreicht, wird im Gutachten empfohlen, schon mal quasi vorsorglich eine breite Anbindungsstraße an die K 34 zu bauen mit der Idee eines neuen Autobahnanschlusses, verbunden noch mit einem neuen Autohof zwischen Vettelhoven und Eckendorf. Diese Anbindung wäre damit in Verlängerung der schon richtungsweisenden Südtangente des IPR die zukünftige Erschließungsstraße für neue, sehr umfangreiche Industrie- und Gewerbeansiedlungen östlich der Autobahn und natürlich eine gern genutzte Umgehung bei einem der täglichen Staus auf der A 61.

Den von der Gemeinde propagierten Handlungsbedarf sehen wir nicht. Daher setzen wir uns gegen vorauseilenden Aktionismus und für die „Nullvariante“ ein!

 

Die "Nullvariante" ist auch in der Verkehrsuntersuchung zu finden

und stellt hier den sogn. Bezugsfall dar (keine neuen Straßen 2030)

Der Beschreibung auf Seite 13 des Gutachtens ist zu entnehmen,

dass bei der "Nullvariante" eine überdurchschnittliche Zunahme des

Verkehrs nur im IPR und auf der Autobahn zu verzeichnen ist.

Da alle Planfälle des Gutachtens darauf ausgerichtet sind, die

Verkehrsbelastung bei den "Verursachern" zu verringern,  

erhöhen sie zwangsläufig die Belastung auf Grafschafter Straßen

und in den Ortschaften. 

Hier eine Ansicht von Eckendorf in Richtung Ringen, die verdeutlicht was es bedeutet, wenn die Gemeinde ihre Pläne umsetzt. 

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